Neu: Rechtssichere Reklamationen bei der Anlieferung von Bauprodukten
Termin: 23.03.2021
Dauer: 9 Std.
Zeitplan: 09:00 - 17:00 Uhr
Beschreibung
Um die Qualität der Baustoffe zu gewährleisten, haben verschiedene Herstellerverbände zusammen mit Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer sowie weiteren Bauverbänden jetzt die sogenannten "Anforderungsdokumente" erarbeitet. Darin sind alle Anforderungen an ein Bauprodukt für einen bestimmten Verwendungszweck aufgeführt. Wird das Anforderungsdokument zur Vertragsgrundlage, gewährleistet der Hersteller, dass das Produkt alle in Deutschland bestehenden Anforderungen erfüllt auch die zusätzlichen. Damit haben Bauherren und Verarbeiter wieder die Rechtsicherheit wie vor dem EuGH-Urteil. Die privatrechtliche Verpflichtung ersetzt die weggefallenen öffentlich-rechtlichen Regeln. Sind gelieferte Baustoffe nicht so wie bestellt, muss reklamiert und insbesondere auf die Terminkette des Bauvorhabens geachtet werden. Damit die Reklamationen rechtssicher sind, vermitteln wir Ihnen in diesem Seminar die hierfür notwendigen Kenntnisse der gesetzlichen Vorgaben für die Durchsetzung der Rechte bei Mängeln und bei Lieferverzug sowie die Besonderheiten des Transportrechtes praxisnah und verständlich.
Schwerpunkte
- Rechtliche Vorgaben zu Reklamationen bei Bauprodukten
- Wareneingangskontrolle
- Rechte bei Mängeln
- Rechte bei Lieferverzug
- Rechtsdurchsetzung in der Liefer-/Leistungskette
- Grundlagen des Transportrechts Einzelne Rechtsfragen zu Reklamationen bei Bauprodukten
- Anforderungen an Schadensmeldungen der Handwerker/Bauleiter/Bauherren
- Haftung bei Diebstahl und verspäteter Anlieferung
- Rechtsfolgen bei Mengenabweichungen
- Haftung bei Beförderungs-/Ablieferhindernissen
- Ersatz von Güterschäden und sonstigen Schäden (Absender- oder Empfängerverschulden)
Zielgruppe
Preis
250,00 €
Dozent
Steffen Dr. Gratz
Ort
IHK Bildungsakademie Magdeburg GmbH
Alter Markt 8/Katzensprung
Magdeburg
Wir bitten Sie zu beachten, dass aufgrund der besseren Lesbarkeit unseres Weiterbildungsprogramms Personen- und Funktionsbezeichnungen in weiblicher und männlicher Form gelten