Schulung nach §3 Spielhallengesetz Sachsen-Anhalt für Servicemitarbeiter
Termin: 19.11.2021
Dauer: 9 Std.
Zeitplan: 09:00 - 17:00 Uhr
Beschreibung
Wer in Sachsen-Anhalt eine Spielhalle betreibt, ist entsprechend § 3 Spielhallengesetz verpflichtet, Spielerschutzbeauftragte und Servicemitarbeiter zu schulen. Er ist weiter dazu verpflichtet, Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung von Spielsucht vorzubeugen.
In dieser Schulung werden Sie für die Anzeichen von Spielsucht sensibilisiert, erkennen die sozial-schädlichen Auswirkungen des Spiels auf den Spieler und erlernen Methoden, wie der Spielsucht vorgebeugt werden kann. Ein Teil der Schulung, das Kommunikationstraining, hilft Ihnen, auffällige Spieler anzusprechen, Spieler vom Spiel zu sperren und mit aggressiven Spielern umzugehen.
Dieses Schulungsangebot basiert auf den Empfehlungen der Landeskoordinationsstelle Glücksspielsucht Sachsen-Anhalt und der Landesstelle für Suchtfragen im Land Sachsen-Anhalt.
Die Wissensvermittlung in der Schulung erfolgt anwendungsbezogen und handlungsorientiert von Fachexperten, so dass die individuelle Berücksichtigung von Fragen gewährleistet ist und fachliche Aspekte und Problemstellungen situativ behandelt werden können.
Schwerpunkte
- Gesetzliche Grundlagen des Glücksspiels
- Basiswissen über Sucht und Abhängigkeit
- Informationen zur Glücksspielsucht
- Kommunikationstraining
- Informationen und Hilfe für Glücksspielabhängige und deren Angehörige in Sachsen-Anhalt
- Lernzielkontrolle
Zielgruppe
Preis
160,00 €
Dozent
Hartmut Dr. Lange
Ort
IHK Bildungsakademie Magdeburg GmbH
Alter Markt 8/Katzensprung
Magdeburg
Wir bitten Sie zu beachten, dass aufgrund der besseren Lesbarkeit unseres Weiterbildungsprogramms Personen- und Funktionsbezeichnungen in weiblicher und männlicher Form gelten