Schulung nach §3 Spielhallengesetz Sachsen-Anhalt für Spielerschutzbeauftragte
Termin: 15.07.2021–16.07.2021
Dauer: 12 Std.
Zeitplan: jeweils 09:00 - 15:00 Uhr
Beschreibung
Wer in Sachsen-Anhalt eine Spielhalle betreibt, ist entsprechend § 3 Spielhallengesetz verpflichtet, Spielerschutzbeauftragte und Servicemitarbeiter/-innen zu schulen. Er ist weiter dazu verpflichtet, Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung von Spielsucht vorzubeugen. Zu diesem Zweck hat der Erlaubnisinhaber ein Sozialkonzept zu entwickeln, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Spiels vorgebeugt werden kann.
In dieser Schulung werden Sie mit den gesetzlichen Grundlagen des Glücksspiels und mit der Erstellung eines Sozialkonzeptes vertraut gemacht. Sie lernen verschiedene Kommunikationstechniken kennen, die Ihnen helfen, auffällige Spieler anzusprechen, Spieler vom Spiel zu sperren und mit aggressiven Spielern umzugehen.
Dieses Schulungsangebot basiert auf den Empfehlungen der Landeskoordinationsstelle Glücksspielsucht Sachsen-Anhalt und der Landesstelle für Suchtfragen im Land Sachsen-Anhalt.
Die Wissensvermittlung in der Schulung erfolgt anwendungsbezogen und handlungsorientiert von Fachexperten, so dass die individuelle Berücksichtigung von Fragen gewährleistet ist und fachliche Aspekte und Problemstellungen situativ behandelt werden können.
Schwerpunkte
- Gesetzliche Grundlagen des Glückspiels
- Basiswissen über Sucht und Abhängigkeit
- Informationen und Hilfe für Glücksspielabhängige
- Sozialkonzept
- Zielsetzung des Sozialkonzeptes
- Bedeutung Spieler- und Jugendschutz
- Gesetzliche Fristen und Regelungen
- Inhalte und Aufbau des Sozialkonzeptes
- Organisatorische Abläufe zur Umsetzung des Sozialkonzeptes
- Interne Verantwortungsstrukturen
- Personaleinweisungen
- Kommunikationstraining
- Standardisierter Test
Zielgruppe
Preis
320,00 €
Dozent
Hartmut Dr. Lange
Ort
IHK Bildungsakademie Magdeburg GmbH
Alter Markt 8/Katzensprung
Magdeburg
Wir bitten Sie zu beachten, dass aufgrund der besseren Lesbarkeit unseres Weiterbildungsprogramms Personen- und Funktionsbezeichnungen in weiblicher und männlicher Form gelten